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Grüne, SPD und Linke werden die Realschule nach der Wahl abschaffen
Die Wahlprogramme und die Politik der letzten Jahre von Bündnis90/Die Grünen, SPD und Linke sprechen eine klare Sprache. Sollten diese Parteien nach der Landtagswahl am 8. März 2026 die Regierung bilden, wird die Realschule in Baden-Württemberg abgeschafft werden und in der „Neuen Sekundarschule“ aufgehen. In dieser „Neuen Sekundarschule“ sollen alle bisherigen Schularten des gegliederten Schulwesens (Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen) integriert werden. Daneben soll lediglich das Gymnasium als zweite Säule des Schulwesens eigenständig erhalten bleiben.
Die „Neue Sekundarschule“ solle das „Beste aus beiden Welten“ zusammenfügen, so die „Expertenkommission“, die im Auftrag der Bosch-Stiftung das Konzept der neuen Schulart entwickelt hat. Auffallend ist jedoch, dass aus der „Welt“ der Realschule kaum etwas enthalten sein wird, die „Welt“ der Gemeinschaftsschule jedoch außerordentlich prägend sein wird. Nicht erstaunlich, sind doch alle Mitglieder der Expertenkommission mehr oder weniger eng mit der Gemeinschaftsschule oder mit Gewerkschaften und Parteien verbunden, die die Idee einer „Einheitsschule“ schon lange propagieren.
Das Landtagswahlergebnis wird entscheidend für die Zukunft der Realschule sein.
CDU und FDP wollen laut ihren Wahlprogrammen die verbindliche Grundschulempfehlung auch für die Realschule wieder einführen und das differenzierte Schulwesen insgesamt stärken und die Profilierung der einzelnen Schularten erhalten. Darüber hinaus soll explizit die Realschule gestärkt werden. So fordert die FDP in ihrem Wahlprogramm, dass die Realschule als eigenständige Schulart mit klarem Profil sichtbar bleiben müsse. In ihrem Wahlprogramm bezeichnet die FDP die Realschule als „Kaderschmiede des Mittelstandes“.
Ganz anders u.a. die SPD, die unter dem Slogan „Wir sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit“ in ihrem Wahlprogramm schreibt: „Deshalb schaffen wir zwei gleichwertige Wege: das Gymnasium und eine leistungsstarke, integrative zweite Säule auf Basis einer weiterentwickelten Gemeinschaftsschule.“
Die Wählerinnen und Wähler entscheiden am 8. März also darüber, ob der Weg der Realschule in Baden-Württemberg endet oder nicht.
Die Positionen zu einem vielfältigen Schulsystem und zur Realschule kurz und knapp:
auf dem Landesrealschultag im Oktober 2025 hat die Delegiertenversammlung der vorgeschlagenen Erhöhung der RLV-Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2026 einheitlich zugestimmt.
Um diese Entscheidung besser nachvollziehen zu können, möchten wir Ihnen gerne einen kleinen Einblick in die „Schatzkammer“ des RLV und damit in die Hintergründe der Beitragserhöhung geben.
Im monatlichen Mitgliedsbeitrag sind folgende Leistungen kostenfrei enthalten:
§Diensthaftpflichtversicherung
§Freizeit-Unfallversicherung
§Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz (nach Verordnung des BBW)
§Mitgliedschaft beim Deutschen Beamtenbund (DBB)
§Mitgliedschaft beim Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW)
§Mitgliedschaft im Verband Deutscher Realschullehrer (VDR)
§Sie erhalten kostenfrei folgende Zeitschriften:
-„realist“ – Die Realschule in Baden-Württemberg
-„Bildung Real“ – Verbandsmagazin des VDR
Für diese inbegriffenen Leistungen fielen dem RLV bislang Kosten in Höhe von knapp 7,- € pro Monat und Mitglied an und zwar unabhängig vom Deputat und Beitrag des einzelnen Mitglieds. Diese Beiträge steigen im kommenden Jahr und ließen sich durch Einsparungen auch nicht mehr auffangen.
Deshalb war es für uns ein unvermeidlicher Schritt, den Mitgliedsbeitrag anzuheben, um als Verband auch mittel- und langfristig handlungsfähig zu bleiben und um die Realschule weiterhin tatkräftig und wirkungsvoll vertreten zu können.
Mit den neuen Beitragshöhen haben wir zugleich, im Sinne einer bestmöglichen Beitragsgerechtigkeit, für Lehrkräfte, die nicht in A13 eingestuft sind, weitere Beitragsgruppen geschaffen.
Die RLV-Mitgliedsbeiträge sind seit Januar 2026 wie folgt gestaffelt:
Monatsbeiträge ab 1/2026
Studierende
beitragsfrei
Lehramtsanwärter/innen
2,00 €
Lehrer/innen ohne Anstellung
4,00 €
Lehrkräfte in Elternzeit (zuvor in Teilzeit bis 14 Stunden)
4,00 €
Pensionierter Ehepartner im RLV
5,00 €
„Nichterfüller/innen“ (Teilzeit)
6,00 €
Lehrkräfte in Elternzeit (zuvor in Teilzeit bis 20 Stunden)
6,00 €
Lehrkräfte in Elternzeit
8,00 €
Angestellte Lehrkräfte – bis 14 Stunden
8,00 €
Fachlehrer/innen bis 14 Stunden (A11)
8,00 €
Fachlehrer/innen (A 10 Teilzeit bis 14 Stunden)
8,00 €
Ehepartner-Mitglied im RLV
10,00 €
„Nichterfüller/innen“
10,00 €
Lehrer/innen Teilzeit (A12 bis 14 Stunden)
10,00 €
Realschullehrer/innen Teilzeit (A13 bis 14 Stunden)
10,00 €
Angestellte Lehrkräfte – bis 20 Stunden
11,00 €
Fachlehrer/innen bis 20 Stunden (A11)
11,00 €
Fachlehrer/innen (A 10 Teilzeit bis 20 Stunden)
11,00 €
Pensionäre
12,00 €
Fachlehrer/innen (A10)
13,00 €
Angestellte Lehrkräfte – Vollzeit
14,00 €
Lehrer/innen Teilzeit (A12 bis 20 Stunden)
14,00 €
Realschullehrer/innen Teilzeit (A13 bis 20 Stunden)
14,00 €
Fachlehrer/innen (A11)
15,00 €
Lehrer/innen (A12)
16,00 €
Realschullehrer/innen
18,00 €
Realschulkonrektoren/innen und Schulaufsicht (A14)
20,00 €
Realschulrektoren/innen und Schulaufsicht (A15)
22,00 €
Die Beiträge im RLV waren davor 6 Jahre konstant und liegen – auch nach der Erhöhung – weiterhin sehr deutlich unter denen der anderen Lehrerverbände. Da wir auch nur alle drei Jahre mit dem Landesrealschultag eine Generalversammlung durchführen, können wir auch nur in diesen Abständen eine Erhöhung vornehmen, um die Kostensteigerungen abzufedern.
Eine gute und qualitativ hochwertige Verbandsarbeit ist uns sehr wichtig. Dafür benötigen wir aber neben dem engagierten Team - das wir glücklicherweise haben - auch ausreichende finanzielle Ressourcen, die uns durch diese Beitragserhöhung nun wieder zur Verfügung stehen.
Bitte melden Sie uns im Sinne der Beitragsgerechtigkeit auch Veränderungen ihrer Tätigkeit. Sollten Sie ihr Deputat reduziert haben, in Elternzeit sein oder in den wohlverdienten Ruhestand gehen, wirkt sich die Meldung auch für Sie positiv aus.
Ich danke Ihnen allen im Namen des gesamten RLV-Vorstands für Ihr Verständnis für diesen Schritt und Ihre bleibende Unterstützung. Sollten noch Fragen offengeblieben sein, so stehe ich Ihnen unter kasse@rlv-bw.de als Schatzmeister gerne Rede und Antwort.
Dezemberausgabe der Mitgliederzeitschrift erscheint im Februar 2026
Ebhausen, 16.12.25
Wegen aktueller Ereignisse (Ende des Volksantrages, bevorstehende Landtagswahlen) wird die Dezemberausgabe des „realist“ erst im Februar des kommenden Jahres erscheinen. Themen u.a. Rückblick auf den Volksantrag, Drei Fragen an… (Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Ulrich Rülke), Landesrealschultag 2025 und ein Blick auf den neuen Vorstand.
15 Prozent der Stimmen fehlen – Quorum nicht erreicht
Auf einer Landespressekonferenz haben die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes Baden-Württemberg, Dr. Karin Broszat, und Michael Mittelstaedt, der als ehemaliger Vorsitzender des Landeselternbeirates (LEB) die Elternseite beim Volksantrag vertrat, die Ergebnisse des Volksantrages „Nicht ohne unsere Realschulen!“ vorgestellt.
Das notwendige Quorum von 38 500 Stimmen wurde nicht erreicht. Rund 32 500 Wahlberechtigte haben ihre Stimme für den Volksantrag abgegeben.
Dr. Karin Broszat sieht den Volksantrag trotzdem als großen Erfolg an. So heißt es in der Pressemitteilung u.a. „Die Besonderheit an diesem Volksantrag war, dass wir die Menschen erst darüber aufklären mussten, was gerade in Baden-Württemberg mit unserem Schulsystem passiert, was weiter geplant ist und warum die verbindliche Grundschulempfehlung diese Entwicklung verhindern kann. Ein komplizierter Sachverhalt, der dann doch das Interesse außerordentlich vieler weckte.“
„Weil das Land die Hoheit in Bildungsfragen hat, ist Bildung das Wahlkampthema Nummer eins, neben der Wirtschaft. Die Bürger, die wir erreichen konnten, werden sich sehr genau überlegen, wo sie bei der Landtagswahl im März ihr Kreuzchen setzen“, so heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Dr. Karin Broszat und Michael Mittelstaedt führten vor der Landespresse in Stuttgart auch aus, dass der Volksantrag durch einige Faktoren enorm behindert worden sei. So wurde Schulleitungen von der Schulaufsicht nahegelegt, sich nicht aktiv am Volksantrag zu beteiligen. Enttäuscht seien auch viele Migrantenfamilien, die ihre Kinder dem Schulsystem in Baden-Württemberg anvertrauen, jetzt aber keine Stimme dazu abgeben durften. Auch muss man leider davon ausgehen, dass in vielen Gemeindeverwaltungen noch zahlreiche ausgefüllte Formblätter liegen, diese jedoch wegen unklarer Zuständigkeiten nicht an die Sammelstelle weitergeleitet wurden. Gut möglich, dass mit diesen Formblättern, wären sie, wie eigentlich in den Abläufen des Landes vorgesehen, rechtzeitig an die Sammelstelle versendet worden, die Stimmenzahl womöglich für das Erreichen des Quorums hätte reichen können. Eigentlich ein Unding, handelt es sich doch bei einem Volksantrag um ein Recht, das sich unmittelbar aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ergibt. Den Souverän, in einer Demokratie ist dies das Staatsvolk, in der Ausübung seiner politischen Rechte so zu behindern, ist politisch gefährlich und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.