Volksantrag beendet - das Ergebnis!
von RLV-BW
Stuttgart, 12.12.25
Volksantrag „Nicht ohne unsere Realschulen!“
15 Prozent der Stimmen fehlen – Quorum nicht erreicht
Auf einer Landespressekonferenz haben die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes Baden-Württemberg, Dr. Karin Broszat, und Michael Mittelstaedt, der als ehemaliger Vorsitzender des Landeselternbeirates (LEB) die Elternseite beim Volksantrag vertrat, die Ergebnisse des Volksantrages „Nicht ohne unsere Realschulen!“ vorgestellt.
Das notwendige Quorum von 38 500 Stimmen wurde nicht erreicht. Rund 32 500 Wahlberechtigte haben ihre Stimme für den Volksantrag abgegeben.
Dr. Karin Broszat sieht den Volksantrag trotzdem als großen Erfolg an. So heißt es in der Pressemitteilung u.a. „Die Besonderheit an diesem Volksantrag war, dass wir die Menschen erst darüber aufklären mussten, was gerade in Baden-Württemberg mit unserem Schulsystem passiert, was weiter geplant ist und warum die verbindliche Grundschulempfehlung diese Entwicklung verhindern kann. Ein komplizierter Sachverhalt, der dann doch das Interesse außerordentlich vieler weckte.“
„Weil das Land die Hoheit in Bildungsfragen hat, ist Bildung das Wahlkampthema Nummer eins, neben der Wirtschaft. Die Bürger, die wir erreichen konnten, werden sich sehr genau überlegen, wo sie bei der Landtagswahl im März ihr Kreuzchen setzen“, so heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Dr. Karin Broszat und Michael Mittelstaedt führten vor der Landespresse in Stuttgart auch aus, dass der Volksantrag durch einige Faktoren enorm behindert worden sei. So wurde Schulleitungen von der Schulaufsicht nahegelegt, sich nicht aktiv am Volksantrag zu beteiligen. Enttäuscht seien auch viele Migrantenfamilien, die ihre Kinder dem Schulsystem in Baden-Württemberg anvertrauen, jetzt aber keine Stimme dazu abgeben durften. Auch muss man leider davon ausgehen, dass in vielen Gemeindeverwaltungen noch zahlreiche ausgefüllte Formblätter liegen, diese jedoch wegen unklarer Zuständigkeiten nicht an die Sammelstelle weitergeleitet wurden. Gut möglich, dass mit diesen Formblättern, wären sie, wie eigentlich in den Abläufen des Landes vorgesehen, rechtzeitig an die Sammelstelle versendet worden, die Stimmenzahl womöglich für das Erreichen des Quorums hätte reichen können. Eigentlich ein Unding, handelt es sich doch bei einem Volksantrag um ein Recht, das sich unmittelbar aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ergibt. Den Souverän, in einer Demokratie ist dies das Staatsvolk, in der Ausübung seiner politischen Rechte so zu behindern, ist politisch gefährlich und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.